Gemeinsame Stellungnahme zur Sitzung des Petitionsausschusses vom 18.03.2026
Am Mittwoch, den 18. März 2026, befassten sich die Mitglieder des Petitionsausschusses des Niedersächsischen Landtages – rund vier Monate nach der vorausgegangenen Anhörung – mit der Petition 01307/11/19 zur „Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes“, eingebracht durch die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V.
Im Rahmen der Sitzung wurde deutlich, dass das Kernthema der Petition unter den Ausschussmitgliedern grundsätzlich unstrittig ist. Sowohl in den verlesenen Stellungnahmen als auch in der anschließenden Diskussion wurde hervorgehoben, dass die vorgetragenen Bedenken der Arbeitsgemeinschaft sowie der betroffenen Bevölkerung hinsichtlich des vom Kreistag Hildesheim beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplanes nachvollziehbar und begründet sind.
Der Schwerpunkt der Debatte verlagerte sich daher auf die Frage der Zuständigkeit. Seitens der Abgeordneten Retzlaff (SPD), Schütze (SPD) und Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) wurde ausgeführt, dass die Zuständigkeitsfrage bereits umfassend geprüft worden sei. Demnach liege die Rechtsaufsicht beim Niedersächsischen Innenministerium, während die Fachaufsicht dem zuständigen Landkreis obliege. Die rechtliche Bewertung habe ergeben, dass kein schuldhaftes Verhalten festzustellen sei.
Vor diesem Hintergrund sprachen sich die Vertreter von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Voten „Material“ sowie „Sach- und Rechtslage“ aus, verbunden mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Darüber hinaus wurde das Niedersächsische Innenministerium aufgefordert, die BedarfVO-RettD zu überprüfen und insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zur Hilfsfristerreichung gegebenenfalls zu präzisieren.
Zugleich wurden zwei weitere Optionen offengehalten: Zum einen soll das Innenministerium spätestens zum 1. Juli 2027 unaufgefordert einen Bericht zur Situation im Landkreis Hildesheim vorlegen. Zum anderen besteht im Rahmen des Votums „Material“ weiterhin die Möglichkeit, ein zweites, unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben.
Demgegenüber vertraten die Abgeordneten Bode und von Danwitz (beide CDU) eine deutlich weitergehende Position. Sie plädierten für das Votum „Erwägung“ und forderten die zuständigen Institutionen auf Landesebene zu einem unmittelbaren und aktiven Eingreifen auf.
In der abschließenden Abstimmung spiegelten sich die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss wider: Mit 7 zu 6 Stimmen setzte sich das Votum „Material“ sowie „Sach-und Rechtslage“ durch.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass auch innerhalb des Petitionsausschusses eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan erkennbar ist. Gleichzeitig wurde deutlich, dass bei einer eindeutig geklärten Zuständigkeit ein unmittelbares Handeln von weiten Teilen der Ausschussmitglieder befürwortet worden wäre.
Ergänzend ist festzuhalten, dass neben drei Hauptverwaltungsbeamten auch Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V. während der Sitzung anwesend waren. Auffällig bleibt hingegen, dass weder Vertreter der Kreispolitik noch der lokalen Presse oder der zuständigen Verwaltung an dem Termin im Nebengebäude des Landtages teilgenommen haben.
Die Petition wird voraussichtlich abschließend in der Plenarsitzung am evtl. 18.05.2026 behandelt.
Die Unterzeichner:
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V.
IVA Alfeld-Region e.V. (Vorsitzende Anke Hoefer-Deiters)
Dr. Fabian Becker (Notarzt)
Falk-Olaf Hoppe (HVB Holle)
Daniel Bernhard (HVB Freden)
Stephan Willudda (HVB Delligsen)